Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Zweisimmen

BOTSCHAFT zur Gemeindeversammlung

Freitag, 08. Dezember 2023, 20’00 Uhr, Gemeindesaal, Zweisimmen

Traktanden:

  1. Budget 2024; Steuer- und Gebuehrenfestsetzung fuer das Jahr 2024 sowie Information zum Finanzplan 2023-28
  2. Genehmigung Verpflichtungskredit zum Ersatz der Softwareloesung fuer die beiden Bereiche Einwohnerkontrolle und Finanzbuchhaltung
  3. Genehmigung Verpflichtungskredit zur Ausfuehrung der GEP (genereller Entwaesserungsplan) Massnahme Nr. 31a, Blankenburg / Huesy-Stutz
  4. Genehmigung Nachkredit zur Erhoehung des Pensums der Schulsozialarbeit (inkl. personeller Anpassung)
  5. Antrag SolSarine; Zustimmung zum Projekt hochalpine PV-Anlage Standort Gfell, Eige, Hornberg und Parwengen
  6. Antrag SolSarine; Zustimmung zum Projekt hochalpine PV-Anlage Standort Schneit
  7. Verschiedenes

Rechtliche Hinweise zur Versammlung

geheime Abstimmungen:
Ueber das Traktandum 3 ist gemaess Art. 5 Abs. 1 lit. a des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde
Zweisimmen, neue Ausgabe ueber Fr. 1‘000‘000.00 brutto, im geheimen Verfahren abzustimmen.

Oeffentliche Aktenauflage:
Traktandum 1:
Das Budget liegt ab Publikationstermin in der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme auf und kann auch unter «Gemeindefinanzen» auf der Webseite www.zweisimmen.ch oder der App "My Local Services"abgerufen werden.

Akteneinsicht:
Die Unterlagen zu den restlichen traktandierten Geschaeften koennen auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Information:
Botschaft in alle Haushalte und im Internet unter NEWS auf der Webseite www.zweisimmen.ch

Stimmberechtigte:
Stimmberechtigt an der Versammlung sind alle Schweizer Buergerinnen und Buerger, die das 18. Altersjahr zurueckgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Zweisimmen niedergelassen sind.

Protokollgenehmigung:
Das Protokoll wird spaetestens 7 Tage nach der Versammlung waehrend 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung
oeffentlich aufgelegt. Waehrend der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet ueber Einsprachen und genehmigt das Protokoll abschliessend.

Rechtsmittel:
Beschwerden gegen Versammlungsbeschluesse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und
begruendet beim Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen einzureichen (Art. 65ff
Verwaltungsrechtspflegegesetz). Verletzungen von Zustaendigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der
Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Ruegepflicht). Wer rechtzeitige Ruegen
pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschluesse nachtraeglich nicht mehr Beschwerde fuehren.

GEMEINDERAT ZWEISIMMEN